OeAV-Vertragshäuser sind privat geführte Gast- und Beherbergungsbetriebe, die sich auf Grund eines Vertrages mit einer dort ansässigen oder benachbarten bzw. arbeitsgebietsmäßig zuständigen OeAV-Sektion verpflichten, Mitgliedern des OeAV und Gleichgestellten gegen Vorweis des gültigen Mitgliedsausweises einen Nachlass auf den jeweiligen Nächtigungspreis (und zwar auch bei nur einer Nächtigung) zu gewähren. OeAV-Vertragshäuser sind daher vornehmlich für die immer zahlreicher werdenden Weitwanderer von großer Bedeutung.
Als Gegenleistung verpflichtet sich der OeAV, solche Vertragshäuser im Rahmen seiner publizistischen Tätigkeit (Hüttentaschenbuch, Führer- und Kartenwerke, Zeitschriften, Internet) zu nennen, den Besuch zu empfehlen und auch ein Hinweisschild "OeAV-Vertragshaus" dem Betriebsinhaber kostenlos zu überlassen.
Vertragshäuser dürfen sich selbstverständlich nicht in Konkurrenzlage zu einer Alpenvereinshütte befinden.
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